Sicher durchatmen - Atemschutz für jeden Einsatz
Gemäß BGR 190 muss jeder Arbeitgeber Atemschutz zur Verfügung stellen, wenn seine Beschäftigten gesundheitsschädlichen (giftigen, ätzenden, reizenden) Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben ausgesetzt sein können.
Atemschutz für jeden Einsatz
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet alle Unternehmen, eine Gefährdungsbeurteilung aller Arbeitsplätze durchzuführen. Mit der Analyse der Gefahren soll die Grundlage für die Auswahl des richtigen Atemschutzes geschaffen werden. Dabei hat der Unternehmer folgende Punkte zu überprüfen:
- Art und Umfang des Risikos
- Risiko-Dauer
- Risiko-Wahrscheinlichkeit
Bei der Risiko-Analyse ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Schadstoffe zu erfassen und die Konzentration zu ermitteln. Die Erfassung der Konzentration erfolgt über den Arbeitsplatzgrenzwert (AGW).
Definition AGW-Wert
Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) ist die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz, bei der eine akute oder chronische Schädigung der Gesundheit der Beschäftigten nicht zu erwarten it. Bei der Festlegung wird von einer in der Regel achtstündigen Aussetzung an fünf Tagen in der Woche während der Lebensarbeitszeit ausgegangen.
Auswahl von Atemschutz
Wenn die Grenzwerte bekannt sind, kann nach erfolgter Gefährdungsanalyse die Auswahl des geeigneten Atemschutzes erfolgen.
Voraussetzungen für den Einsatz
Die Umgebungsluft muss mindestens 17 Vol.-% Sauerstoff enthalten. Filtergeräte dürfen nicht eingesetzt werden, wenn die Schadstoffe oder ihre Konzentration nicht bekannt sind.
Gebrauchsdauer
Die Einsatzdauer von Atemschutzfiltern ist abhängig von der Konzentration der Kontaminationen sowie der Arte der Tätigkeit, die verrichtet wird. Bei starker körperlicher Anstrengung ist der Luftvolumendurchsatz größer und somit auch ein schnellerer Verbrauch zu erwarten. Das Ende der Benutzungsdauer von Gasfiltern ist am Auftreten von Geruch oder Geschmack der jeweiligen Substanzen zu erkennen. Da man sich auf diese Wahrnehmung verlassen muss, dürfen Standard-Filtergeräte nicht gegen Gase, die nicht riech- oder schmeckbar sind, eingesetzt werden (z.B. Kohlenmonoxid). Wenn bei der Benutzung von Partikelfiltern der Atemwiderstand stark zunimmt, dann ist das Filtermaterial gesättigt und es sollte ein neuer Filter eingesetzt werden.
Partikelfiltrierende Halbmasken gegen radioaktive Stoffe oder luftgetragene biologische Arbeitsstoffe sind für den einmaligen Gebrauch.