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Ausführungen
Dient zur kraftübertragenden Verbindung sich kreuzender Träger unterschiedlicher Formen und Abmessungen.
Bei gleichen Flanschbreiten ist auch die Verbindung übereinanderliegender Träger möglich.
Zur Fixierung der Verbindungselemente wird eine Montageplatte (Plattendicke mind. 10 mm) zwischen den zu verbindenden Trägern angeordnet.
Angaben über die jeweiligen Plattenmaße und Lochabstände sind der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Nr. Z-14.4-493 (der Klemmen aus Stahl) beschrieben.
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