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Trägerklemme Inova 2-teilig
Stahl C45 verzinkt (Vergütungsstahl C45 +N nach DIN EN 10083-2)
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Ausführungen
Dient zur kraftübertragenden Verbindung sich kreuzender Träger unterschiedlicher Formen und Abmessungen.
Bei gleichen Flanschbreiten ist auch die Verbindung übereinanderliegender Träger möglich.
Typ Inova mit zusätzlichem Anschlag (Nasen unterhalb der Klemme) für verdrehsichere Montage.
Zum Ausgleich unterschiedlicher Flanschdicken dürfen zwischen den Trägerklemmen und den Verbindungsplatten zusätzlich bis zu drei Distanzscheiben mit einer Gesamtdicke von maximal 15mm angeordnet werden.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-14.4-493
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z-14.4-493 der Trägerklemmen regelt Trägerklemmverbindungen für statische, quasi statische und dynamische Einwirkungen.
Schrauben und Trägerklemmen, die bereits einer dynamischen Einwirkung ausgesetzt waren, dürfen nicht wieder verwendet werden.
Bemessungswerte der Tragfähigkeit und die Grenzzugkraft je Klemmverbindung sind in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Nr. Z-14.4-493 beschrieben.
Zur Fixierung der Verbindungselemente wird eine Montageplatte (Festigkeitsklasse S235 oder höher / Plattendicke mind. 10mm) zwischen den zu verbindenden Trägern angeordnet.
Angaben über die jeweiligen Plattenmaße und Lochabstände sind der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Nr. Z-14.4-493 beschrieben.
Es sind Schraubengarnituren nach DIN EN 15048-1 bestehend aus Sechskantschrauben der Festigkeitsklasse 8.8, Muttern der Festigkeitsklasse 8 und den zugehörigen Scheiben mit einer Mindesthärte von 100 HV zu verwenden.
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