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Retroreflektierende Warnmarkierung Lkw-Rückseiten-Set Typ III (retroreflektierend)
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Ausführungen
Mit ECE-Zulassung ohne Sondergenehmigung verwendbar
Nach ECE 104
Selbstklebend
Sehr dünne, einlagige Folie:
- Keine Beschädigung durchWasser, Benzin oder Hochdruckreinigung
- Problemlos um Ecken verklebbar
- Kein separates Versiegeln der Kanten notwendig
Konturmarkierung
- Nach § 53 (10) StVZO Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 i.V.m. § 49 a (7) StVZO
- Zulässige Farben: Gelb, weiß und rot (nur für Heckmarkierung)
Linienmarkierung
- Nach § 51a (4) StVZO i.V. m. § 49a (7) StVZO i.V. m. Anhang zu § 53 (10) StVZO Satz 1 Nr. 3 und Satz 2
- Zulässige Farben: Gelb, weiß und rot (nur für Heckmarkierung)
Feste Untergründe auf der Lkw-Rückseite
Anbringung an neu zu genehmigenden Fahrzeugtypen ist seit dem 10.10.2007 verpflichtend
- Fahrzeuge zur Personenbeförderung M2 – Pkw mit mehr als 9 Sitzplätzen M3
- Fahrzeuge zur Güterbeförderung N3 / N4 – Nfz mit Höchstgewicht ab 7,5 t
- Anhänger und Sattelanhänger (O)
O3 – Anhänger mit Höchstgewicht von 3,5 t bis 10 t
O4 – Anhänger mit Gesamtgewicht über 10 t
Anbringung an bestehenden Fahrzeugen ist erlaubt
- Fahrzeuge zur Personenbeförderung M2 – Pkw mit mehr als 9 Sitzplätzen M3
- Fahrzeuge zur Güterbeförderung (N)
N1 / N2 – Nfz mit Höchstgewicht bis 7,5 t
N3 / N4 – Nfz mit Höchstgewicht ab 7,5 t
- Anhänger und Sattelanhänger (O)
O2 – Anhänger mit Höchstgewicht von 0,75 t bis 3,5 t
O3 – Anhänger mit Höchstgewicht von 3,5 t bis 10 t
O4 – Anhänger mit Gesamtgewicht über 10 t
Anbringung an bestehenden Fahrzeugen ist nicht erlaubt
- Fahrzeuge zur Personenbeförderung M1 – Pkw mit höchstens 9 Sitzplätzen
- Anhänger und Sattelanhänger O1 – Anhänger mit Höchstgewicht bis 0,75 t
RAL Farbwert auswählen
ACHTUNG: Die Bildschirmdarstellung der Farbe weicht vom wirklichen Farbton ab!