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Kunststoff-Rahmendübel W-UR 10 XS W-UR 10 XS
Für die Verwendung in Lochsteinen mit kleinen Kammern und dünnen Stegen in Kombination mit der AMO-Combi Schraube
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Ausführungen
Zuverlässige, einfache Montage
Das Bohrloch wird durch den Rahmen hindurch hergestellt, der Dübel für Lochsteine hindurchgeschoben und anschließend das Fenster sicher und spannungsfrei fixiert.
Sofort belastbar - keine Wartezeiten nach dem Setzen
Vielseitiger und flexibler Einsatzbereich
Lochstein:
AMO-Combi in Kombination mit W-UR 10 XS
Eine Bemessung der Befestigung kann bis zur geprüften Fenstergröße bei den geprüften Untergründen und der entsprechenden Montage entfallen.
Demontierbare Verankerung
- Der ordnungsgemäße Einbau der Bauteile ist unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Bausituation (z.B. Fenster-Flügelgewicht, Untergrundbeschaffenheit, Lochbild des Steines) zu überprüfen. Die Befestigung von absturzsichernden Verglasungen nach TRAV bzw. DIN 18008-4 darf mit der AMO-Combi Schraube nur dann erfolgen, wenn eine entsprechende Zustimmung im Einzelfall vor Montagebeginn vorliegt.
- Bohren Sie Loch- und Hohlblocksteine im Drehgang (ohne Schlagwerk)
Fensterrahmen vorbohren
Bohrloch herstellen
Dübel setzen
Schraube eindrehen
Befestigung von Fenstern in Lochsteinen mit kleinen Kammern und dünnen Stegen in Kombination mit der AMO-Combi Schraube
Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage von Fenstern und Haustüren Ausgabe 2010, Art.-Nr. 5955 000 000:
Die Befestigung muss alle planmäßigen auf das Fenster einwirkenden Kräfte sicher in den Baukörper und den Baugrund übertragen. Es sind deshalb die Lasten, die sich aus z. B. Fenstereigenlast, Windlast bzw. Nutzlasten zusammensetzen, (vgl. DIN 1055) zu ermitteln. Gemäß den jeweils gültigen Landesbauordnungen müssen Bauwerke einschließlich der Bauteile so geplant werden, dass das Leben und die Gesundheit der Menschen nicht gefährdet sowie die öffentliche Sicherheit nicht beeinträchtigt werden. Diesem Kriterium muss auch die Befestigung der Fenster entsprechen.
Fensterwände nach ehemaliger DIN 18056 bzw. Elemente mit einer Fläche über 9 m2 und absturzsichernde Verglasungen nach TRAV bzw. DIN 18008-4
Die DIN 18056 galt für Fensterwände mit einer Fläche von mindestens 9 m2 und einer Seitenlänge der kürzesten Seite von mindestens 2 m. Für diesen Anwendungsbereich sind Dübel mit bauaufsichtlicher bzw. europäischer technischer Zulassung oder einer Zustimmung im Einzelfall zu verwenden. Für die Befestigung von absturzsichernden Verglasungen nach TRAV bzw. DIN 18008-4 sind ebenfalls nur Dübel mit bauaufsichtlicher bzw. europäischer technischer Zulassung oder einer Zustimmung im Einzelfall zu verwenden.
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