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Ausführungen
Nicht wieder aufladbar
Die Entsorgung von Batterien und Akkus darf gemäß dem Batteriegesetz (BattG) nicht über den Hausmüll erfolgen, sondern nur über die dafür vorgesehenen Sammelstellen.
Schrittzähler, Kalorienzähler, Stoppuhren, Herzfrequenzmessgeräte, digitale Fieberthermometer, Spielzeug und Spiele, elektronische Bücher, Taschenrechner/PDAs, elektronische Wasserwaage, Autoalarmanlage, Uhren, Halsband für Haustiere, Laser-Pointer
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ACHTUNG: Die Bildschirmdarstellung der Farbe weicht vom wirklichen Farbton ab!