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Ablationsbeschichtung I
Ablative Beschichtung für Kabelröhre System B2
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Ausführungen
Genaue Angaben zum Kabelschott entnehmen Sie bitte der allgemeinen Bauartgenehmigung Z-19.53-2366.
Bauartgenehmigung Z-19.53-2366
Die Ablationsbeschichtung I wird zum rauchdichten Verschluss nach der Belegung der Kabelröhre und einbringen des Weichschaumsstopfen verwendet.
2 mm Naßbeschichtung ergibt die geforderte Beschichtungssstärke von 1 mm nach dem austrocken.
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