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Holzkaltleim D2 erfüllt die Beanspruchungsgruppe D2 nach DIN EN 204
Holzkaltleim D2 erfüllt die Beanspruchungsgruppe D2 nach DIN EN 204 - 1
Holzkaltleim D2 erfüllt die Beanspruchungsgruppe D2 nach DIN EN 204 - 2

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Holzkaltleim D2 erfüllt die Beanspruchungsgruppe D2 nach DIN EN 204

Zur Verleimung aller Holzarten

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In 3 Ausführungen erhältlich

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Ausführungen

Universelle Anwendung


Gebrauchsfertiger D2-Holzkaltleim. Zur konstruktiven Herstellung von Innentüren, Innentreppen sowie Montage-, Flächen-, Brettfugen und Blockverleimung.



Einfache Ausgussmöglichkeit


Bei den Leimeimern kann durch das Aufschrauben des Ausgusshahns der Leim sauber und einfach in die Leimflasche oder den Leimroller abgefüllt werden.



Hohe Verleimqualität


Hohe Bindefestigkeit. Abgebundene Leimfugen sind zähelastisch.



Transparente Aushärtung


Keine sichtbaren Klebefugen

Hinweis

Einfluss von blankem Metall kann in Verbindung mit der Gerbsäure des Holzes, besonders bei Eiche zu Blauverfärbung und bei Buche zu Rotverfärbung führen. Bei einer Presstemperatur über +50 °C kann es bei Nadelhölzern zu einer Braunverfärbung führen. Frische Leimspritzer sind mit Wasser entfernbar. Ältere Leimrückstände können mit Nitro-Verdünnung oder Aceton angelöst und dann abgerieben werden. Inhalt vor der Verarbeitung aufrühren und nach Gebrauch immer verschließen. Die offene Zeit und die Abbindezeit werden stark von den Arbeitsverhältnissen, z.B. den Temperaturen, Feuchtigkeiten und Saugfähigkeiten der Werkstoffe, Auftragsmengen und Spannungen im Material beeinflusst. Vor Frost schützen.

Anwendungsgebiet

Die Verarbeitungsangaben sind Empfehlungen, die auf unseren Versuchen und Erfahrungen beruhen; vor jedem Anwendungsfall sind Eigenversuche durchzuführen. Aufgrund der Vielzahl der Anwendungen sowie der Lagerungs- und Verarbeitungsbedingungen übernehmen wir keine Gewährleistung für ein bestimmtes Verarbeitungsergebnis. Soweit unser kostenloser Kundendienst technische Auskünfte gibt bzw. beratend tätig wird, erfolgt dies unter Ausschluss jeglicher Haftung, es sei denn, die Beratung bzw. Auskunft gehört zu unserem geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang oder der Berater handelte vorsätzlich. Wir gewährleisten gleich bleibende Qualität unserer Produkte, technische Änderungen und Weiterentwicklungen behalten wir uns vor.