Willkommen bei Würth Deutschland Nur für Gewerbetreibende Kontakt +49 7940 15-2400
Fassadenkleber gemäß DIN EN 13163

Wählen Sie einzelne Artikel in der nachfolgenden Tabelle für Detailinformationen, weitere Bilder und Dokumente.

Fassadenkleber gemäß DIN EN 13163

1K-Polyurethanschaum zur Befestigung von Dämmplatten an Fassaden

Artikelbeschreibung lesen

In 1 Ausführung erhältlich

Verfügbarkeit in einer Würth Niederlassung anzeigen
Exklusiv für Gewerbetreibende

Jetzt registrieren und auf mehr als 125.000 Produkte zugreifen

Ausführungen

Geprüfte Produkteigenschaften


  • Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vom DIBt

  • Prüfzeugnis Baustoffklasse B1 nach DIN 4102-1:1998-05, vom MPA Hannover


Kosten- und Arbeitsreduzierung


  • Geringer Materialverbrauch

  • Ersparnisse bei Transport und Lagerung

  • Zeitintensives Aufmörteln entfällt

  • Ermöglicht eine zusätzliche Wärmedämmung


Hohe Anfangshaftung – auch bei niedrigen Temperaturen


  • Fließt nicht, sondern bildet sofort eine standfeste und haftstarke Kleberaupe

  • Gegen niedrige Temperaturen unempfindlich
Hinweis

Eine zusätzliche Befestigung der Dämmplatten kann je nach Qualität der Bauunterlage notwendig sein. Am Fuß des Gebäudes, auf altem Verputz, Beton und bei nicht tragfähigen Unterlagen ist eine Verankerung immer notwendig. Zudem sollte ab einer Höhe von 5m zusätzlich mechanisch befestigt werden.


Fassadenkleber lässt sich mit den Schaumpistolen PURlogic® Xpress, Art. Nr. 0891 152 4 und PURlogic® COMBIpress, Art. Nr. 0891 152 600 verarbeiten. Andere Pistolen sind nicht kompatibel!

Die Verarbeitungsangaben sind Empfehlungen, die auf unseren Versuchen und Erfahrungen beruhen; vor jedem Anwendungsfall sind Eigenversuche durchzuführen. Aufgrund der Vielzahl der Anwendungen sowie der Lagerungs- und Verarbeitungsbedingungen übernehmen wir keine Gewährleistung für ein bestimmtes Verarbeitungsergebnis. Soweit unser kostenloser Kundendienst technische Auskünfte gibt bzw. beratend tätig wird, erfolgt dies unter Ausschluss jeglicher Haftung, es sei denn, die Beratung bzw. Auskunft gehört zu unserem geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang oder der Berater handelte vorsätzlich. Wir gewährleisten gleich bleibende Qualität unserer Produkte, technische Änderungen und Weiterentwicklungen behalten wir uns vor.