Willkommen bei Würth Deutschland Nur für Gewerbetreibende Kontakt +49 7940 15-2400
Brandschutzschaum Kombi
Brandschutzschaum Kombi
Produktvideos auf youtube

Wenn Sie eingebettete Videos auf https://www.wuerth.de anzeigen und abspielen ist es möglich, dass der Anbieter youtube Ihre Zugriffe speichern und Ihr Verhalten analysieren kann. Wenn Sie die Inhalte aktivieren, also dem Anzeigen und Abspielen zustimmen, wird ein Cookie auf Ihrem Computer gesetzt um festzuhalten, dass Sie in Ihrem Browser zugestimmt haben. Dieses Cookie speichert keine personenbezogenen Daten.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und auf der Cookie-Seite.

Alternativ können Sie auch diesen Link verwenden, um das Video direkt auf der Plattform des Anbieters aufzurufen: https://youtu.be/fTn4Adz8Hbo

Brandschutzschaum Kombi - 1

Wählen Sie einzelne Artikel in der nachfolgenden Tabelle für Detailinformationen, weitere Bilder und Dokumente.

Brandschutzschaum Kombi

2-komponentiger Brandschutzschaum auf PU-Basis mit hervorragenden Brandschutzeigenschaften. Intumeszierend.

Artikelbeschreibung lesen

In 1 Ausführung erhältlich

Verfügbarkeit in einer Würth Niederlassung anzeigen
Exklusiv für Gewerbetreibende

Jetzt registrieren und auf mehr als 125.000 Produkte zugreifen

Ausführungen

  • Einfache schnelle Montage

  • Keine Beschichtung der Kabel bzw. Schottoberfläche

  • Mit den Brandschutzfüllsteinen können größere Freiräume im Schott schnell und kostengünstig verschlossen werden

  • Flexibler Schaum, einfache Nachbelegung

  • Überstreichbar

  • Staubfreie Verarbeitung

  • PE- und PVC-Rohre bis Ø 50 mm ohne Brandschutzmanschette durchführbar
Leistungsnachweis

Wand und deckendurchführung feuerbeständig Z-19.53-2337

Hinweis

Schalungsmaterialien aus Karton oder Kunststoff können am Schott verbleiben.

Öffnung reinigen.
Schaum ohne Pumpunterbrechung einbringen.
Überstehende Masse abschneiden.
Kennzeichnungsschild anbringen.

Wand und deckendurchführung feuerbeständig Z-19.53-2337

Die genauen Angaben zum Schott entnehmen Sie bitte der allgemeinen Bauartgenehmigung Z-19.53-2337.